Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die Kosten für alle von mir angebotenen Psychotherapieleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.


Welche Möglichkeiten der Psychotherapie gibt es?

Bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann, müssen Sie bei mir einen Sprechstundentermin vereinbaren. Dieser dient zum ersten Kennenlernen und zur Abklärung des Behandlungsbedarfs. Insgesamt können bis zu 3 Sprechstundentermine in Anspruch genommen werden. Sie können die Sprechstundentermine auch nutzen, um sich unterschiedliche Therapeutinnen/en anzuschauen, um diejenige/denjenigen zu finden, bei der/dem Sie sich am wohlsten fühlen und deren/dessen Ansatz Sie am meisten überzeugt.

Danach gibt es verschiedene Varianten:

  • In besonders dringenden Fällen kann direkt nach den Sprechstunden eine Akuttherapie begonnen werden. Hierfür stehen 12 Sitzungen zur Verfügung.
  • Eine Richtlinienpsychotherapie, die ich Ihnen als Einzel-, Gruppentherapie oder als Kombination aus beiden anbieten kann. Diese Behandlungen müssen nach weiteren Vorgesprächen, die zur genaueren Behandlungsplanung erforderlich sind bei der Krankenkasse beantragt werden. Dabei wird zwischen einer  Kurzzeittherapie, die maximal 24 Stunden umfasst und einer Langzeittherapie mit 60 bis 100 Stunden unterschieden. Die Behandlungslänge richtet sich nach dem Behandlungsbedarf; man kann aber zunächst auch mit einer Kurzzeittherapie beginnen und diese anschließend in eine Langzeittherapie umwandeln. In allen Fällen sollten die Termine möglichst wöchentlich stattfinden.
  • Wenn eine weniger intensive Behandlung genügt, so können wir uns auf eine begleitende Behandlung verständigen, bei der Sie im Schnitt einen Termin pro Monat wahrnehmen können.


Welche Beschwerdebilder können behandelt werden?

  • depressive Erkrankungen
  • Angsterkrankungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Traumafolgestörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Schmerzstörungen
  • Essstörungen
  • Auch Suchterkrankungen können prinzipiell psychotherapeutische behandelt werden. Um die Kosten von den Krankenkassen erstattet zu bekommen ist es aber zuvor nötig abstinent zu werden.


Sollten Sie noch Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind und von denen Sie glauben, dass diese auch für andere wichtig sein können, nutzen Sie bitte das Kontaktformular, so dass ich diese Fragen auf dieser Seite beantworten kann.